Fördermöglichkeiten der Dorferneuerung im Privatbereich
Mit der Neuaufnahme Bonsweihers in die Dorferneuerung wird das Land Hessen nicht nur kommunale Projekte unterstützen, sondern auch Maßnahmen im privaten Bereich.
Dazu zählen in erster Linie Zuschüsse für die Sanierung und Renovierung von Gebäuden. Insbesondere die ältere historische Bausubstanz im Ortskern soll erhalten und gesichert werden. Die potentielle Förderung erstreckt sich jedoch nicht nur auf Wohngebäude. Die Dorferneuerung möchte auch Nebengebäude wie Scheunen und Ställe erhalten und, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung mehr vorhanden ist, eine alternative Nutzung anregen.
Was kann gefördert werden und wie funktioniert die Förderung?
Förderfähig sind sämtliche Arbeiten, die die Gebäudehülle betreffen. Also Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Fenstern und Türen. Die Dorferneuerung legt Wert auf naturnahe Baustoffe. Materialien wie Tonziegel, mineralische Putze, Farben und Dämmstoffe sowie Holzfenster genießen daher Vorrang. Die Förderquote beträgt 30%, d.h. 30% der förderfähigen Kosten werden bezuschusst, 70% der Kosten verbleiben als Eigenanteil. Die Förderhöchstsumme liegt bei 30.000 € pro Objekt. Mit der Maßnahme darf jedoch erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid erteilt ist. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, und dazu zählt bereits der Kauf von Material und die Auftragsvergabe, schließen die Förderung kategorisch aus.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 3.000 €. Es können nicht nur Privatpersonen einen Antrag auf Förderung stellen, sondern auch private Initiativen, die sich mit einer Maßnahme am Gemeinwohl orientieren.
Bevor ein Förderantrag gestellt werden kann, erfolgt eine Beratung des Interessenten. Diese private Bauberatung ist unverbindlich und kostenlos.
Die Richtlinien zur Förderung im Rahmen der Dorferneuerung sind auch im Internet abrufbar, und zwar unter www.hmulv.hessen.de („Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen“), oder hier auf der Homepage unter Download.
Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel sind sehr knapp, so dass unter Umständen mit einer längeren Vorlaufzeit gerechnet muss. Die frühzeitige Kontaktaufnahme mit den für die Dorferneuerung zuständigen Stellen ist daher unabdingbar.
Interessenten aus dem OT Bonsweiher, die eine Maßnahme in vorstehendem Sinne im Rahmen der Dorferneuerung in Angriff nehmen möchten, werden deshalb gebeten, sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung,Frau Dörr Tel.(06209- 80 8-61) in Verbindung zu setzen.
Nach Meldung der privaten Maßnahmen erfolgt dann eine zeitnahe Bauberatung durch den Fachbereich „Dorf- und Regionalentwicklung“ des Landratsamtes vor Ort.
Im Hause des Landrates ist Frau Doris Stöcker für die Dorferneuerung zuständig, der auch gerne schon im Vorfeld fachspezifische Auskünfte zu geplanten Maßnahmen erteilt.









